Auszug aus der Satzung vom 15.02.2025

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Als Mitglied der Bruderschaft können alle männlichen Personen aufgenommen werden, die die Zwecke und Aufgaben der Bruderschaft anerkennen und fördern. Nicht volljährige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.
  2. Der Antrag auf Aufnahme ist unter Anerkennung dieser Satzung und der Vereinsordnung an den Vorstand zu richten. Die Aufnahme erfolgt durch Beschlussdes Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Ablehnung des Antrages wird der Antragsteller schriftlich benachrichtigt.
  3. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar, nicht vererblich und gilt nur als eine Einzelmitgliedschaft.
  4. Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages und weitere Festlegungen zur Beitragspflicht werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 4 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben alle ihnen durch die Satzung oder durch ordnungsgemäße Beschlüsse der Vereinsorgane auferlegten Pflichten, sowie die vom Vorsitzenden auf Grund dieser Beschlüsse getroffenen Anordnungen zu erfüllen, soweit es ihnen möglich ist.
  2. Alle Mitglieder haben das Recht und die Pflicht, an den Mitgliederversammlungen der Bruderschaft teilzunehmen und alle Veranstaltungen der Bruderschaft zu den vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung beschlossenen Bedingungen zu besuchen.
  3. Die Mitglieder sollten alle Veranstaltungen und Aktivitäten zum Wohl der Bruderschaft bestmöglich unterstützen.

§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft endet:

  1. Durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages für das laufende Jahr bleibt bestehen.
  2. Mit dem Tod des Mitgliedes.
  3. Durch Ausschluss aus der Bruderschaft,
    a. Bei Weigerung der Beitragszahlung trotz vorausgegangener Zahlungserinnerung.
    b. Bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
    c. Bei Verstoß gegen die Satzung oder Beschlüsse des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung.
    d. Wenn dem Zweck oder den Bestrebungen der Bruderschaft entgegengearbeitet wird oder bei einem im Sinne der Bruderschaft unwürdigen Verhalten.
    Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, Dem Mitglied wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
    Mit dem Tag der Beendigung der Mitgliedschaft verliert das betreffende Mitglied jeden Anspruch an das Eigentum und Vermögen der Bruderschaft,

Antrag auf Mitgliedschaft / Beitragseinzug als PDF Datei